Kirchgeld in St. Nikolaus

Im Pfarrbrief wurde bereits die Einführung des Kirchgeldes im Jahr 2006 erwähnt.
Die Einnahmen aus dem Kirchgeld bleiben in unserer Pfarrgemeinde. Das Kirchgeld ist laut Bayerischem Kirchensteuergesetz Teil der Kirchenumlagen. Es kann ergänzend zur Kirchensteuer erhoben werden. Dafür liegt in Bayern der Hebesatz für die Kirchensteuer um ein Prozent niedriger als in den meisten anderen Bundesländern.

Kirchgeldpflichtig sind römisch-katholische Gemeindemitglieder, die die Voraussetzung des Art. 1 des Kirchensteuergesetzes erfüllen:

 

Von der Kirchgeldzahlung frei sind:

Das Kirchgeld kann wie die Kirchensteuer von der Steuer abgesetzt werden. Der Einzahlungsbeleg dient zur Vorlage beim Finanzamt. Das Kirchgeld ist gestaffelt nach Einkünften oder Bezügen:

Bei einem jährlichen Einkommen

jährliches

des Kirchgeldpflichtigen brutto:

Kirchgeld:

bis 6.000 €

frei

über 6.000 €

2,50 €

über 10.000 €

5,00 €

über 12.000 €

7,50 €

über 14.000 €

10,00 €

über 16.000 €

12,50 €

über 18.000 €

15,00 €

In Zukunft werden die Kirchenstiftungen der einzelnen Pfarrgemeinden dringend auf dieses Geld angewiesen sein. Mit der Zahlung des Kirchgeldes helfen Sie uns bei der Bewältigung unserer vielfältigen Aufgaben.
Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, die finanziellen Belange der Pfarrei St. Nikolaus zu unterstützen.

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© Michael Fass